Feffek 22.12.2008 11:34
Hallo,
Nein, das darf er nicht! Jeder Rechtsanwalt o. Mieterverein würde solch eine Veranlassung des Vermieters in der Luft zerreisen!!!
Gesetzlich gilt diese Fläche als Wohnfläche, welche auch über die Grundsteuer beglichen wird! Sofern der Vermieter die 50 m² nicht vermietet bzw. renoviert bekommt, ist dies ein Problem des Vermieters nicht der Mieter. Die auf die Wohnfläche anfallenden Kosten muss der Vermieter übernehmen. Auch hat euer Vermieter euch nicht formgerecht hierüber informiert!
Vgl. hierzu auch:
§ 560 - Veränderungen von Betriebskosten BGB
§ 556 ff -Vereinbarungen über Betriebskosten BGB
Lege Widerspruch ein und teile deinem Vermieter mit das du lediglich den Betrag ohne die 50 m² begleichst. Sofern dein Vermieter weiterhin darauf bestehen sollte, wende dich vertrauensvoll an dein örtlichen Mieterverein oder Rechtsanwalt (teile dies deinem Vermieter auch mit).
Wichtig ist evtl. noch bevor du das machst, dass du dein Mietvertrag auf den Sachverhalt prüfst, denn wenn dieses Vorgehen von Vermieterseite verankert ist, dann hebt dieses die gesetzliche Regelung auf!*
Frohes Fest
Feffek
meinhundlilli 23.12.2008 12:23
Lieber feffek, ich danke dir sehr für deine kompetente Auskunft und wünsche Dir auch ein schönes Weihnachten