Ghostraider
Haben Sie den überhaupt eine Nebenkosten oder Heizungsabrechnung bekommen ?
Wenn nein ist die Forderung verjährt.
Ich würde aber trotzdem damit einen Rechtsanwalt für Mietrecht aufsuchen und ihn diese Sache bearbeiten lassen.
Gruß
ghost
Aida27
Die letzte Betriebskosten-Abrechnung kam Anfang 2007 mit einer Gutschrift. Und jetzt soll ich wie gesagt einen Rückstand der Heizkosten von >100€ haben, den ich zum 15.02.08 hätte begleichen müssen und deshalb noch Mahngebühren bezahlen soll.
Und wenn der Vermieter behauptet, mir wurde eine Abrechnung geschickt?
Susanne
Er muss den Zugang beweisen.