Susanne
Ehrlich gesagt kenne ich mich im WEG Recht nicht sehr gut aus, würde aber mit gesundem Menschenverstand wie folgt antworten:
Wenn es sich um den Gesamtbetrag der Rechnung aus Juni 05 handelt-NEIN.
Hier müsste erst ein Abschlag für den Ölverbrauch von Juni bis Oktober vom Rechnungsbetrag abgezogen werden.
Es sei denn, das Öl wird nur zum Heizen verwendet (nicht zur Warmwasserbereitung) und bis Oktober wurde definitiv nicht geheizt.
Von den NK kann das ganz unabhängig sein, diese Rechnung könnte dann natürlich nicht in die NK-Berechnung einfliessen.
gotlob
Hallo danke für die Antwort.
Das Öl wird für Heizung + warmens Brauchwasser verwendet. Wie ist das mit den Nebenkosten (speziell Heizung) im Mietverhältnis, sind dies Vorauszahlungen oder nicht?
Danke.
Susanne
Wenn es zur Warmwassererzeugung gebraucht wird, wurde ja auch seit Kauf verbraucht.
Normalerweise werden diese Kosten bei einem vermieteten Mehrfamilienhaus nach der Betriebskostenverordnung über die Nebenkosten auf die Mieter umgelegt.
Warum sollt Ihr also nach Eigentumsanteilen bezahlen???
Ein anderer Eigentümer hat vielleicht viel weniger Eigentumsanteile, verbraucht aber wie blöd warmes Wasser und heizt bei offenstehendem Fenstern? Auch bei den Eigentümern muss doch das Öl nach Verbrauch bezahlt werden!