mono 04.11.2012 13:28
Sie haben das Besitzrecht bis 31.12.2012. Dass der Verwalter Betriebsferien angesetzt hat ist nicht ihr Problem. Weshalb stören Sie sich an einer Übergabe in der 1. KW 2013 - Bedenken, dass man Sie auf Nutzungsentschädigung in Anspruch nimmt ? Bieten Sie einfach schriftlich drei Termine an Werktagen zwischen dem 22.12. und 31.12.2012 an und weisen daraufhin hin, dass , sollte eine Übergabe aus Gründen, die Sie nicht zu vertreten haben, erst in der 1. KW zu Stande kommen, Sie bereits jetzt darauf aufmerksam machen, dass Sie in diesem Fall keienrlei Nutzungsentschädigung zahlen werden. Das Vorgenannet möchten Ihnen der Verwalter dann bitte bestätigen.
Mieter10 07.11.2012 19:15
Danke für die Antwort mono!
Ja ich habe irgendwie Angst. Ich habe ja nach meiner Mietzeit im Januar noch den Wohnungschlüßel und will nicht das mir irgendwas angehängt werden kann. Ich weiß halt nicht, da er ja gewerblicher Vermieter ist ob er auf die Betriebsferien beharen darf.
mono 07.11.2012 19:27
Sie können den Schlüssel auch einfach vor Zeugen in den vorgesehenen Betriebsbriefkasten werfen - der Besitz ist somit aufgegeben. Nachteil: Sie erhalten zunächst kein Abnahmeprotokoll.
sensitiv 18.11.2012 08:35
Er hat ja wohl zum Ausdruck gebracht keine Miete zu berechnen - da würde er dann wohl kaum anders vorgehen können. Sollte aber schriftlich bzw durch Zeuge bestätigt sein