Susanne
Wenn beide als Hauptmieter im Mietvertrag stehen und demnach auch beide die Kaution zu gleichen Teilen hinterlegt haben, dann muss Deine Forderung gegen den Vermieter gehen! Der VM muss den nunmehr alleinigen Hauptmieter dann auffordern, die Kaution wieder aufzufüllen. Grundlage für Deine Forderung ist der Auflösungsvertrag.
Wichtig ist auch, dass Du Deine Zahlung nachweisen kannst.
Wenn der VM nicht zahlen will, musst Du zum Anwalt gehen.
Grund: Deine Vertragsbeziehungen stehen zum Vermieter, mit dem anderen Mieter bestehen keine Vertragsbeziehungen, die eine Forderung begründen!
Simonka
Vielen Dank, Susanne. Nur leider weigert sich die Baugen. dem Nachzukommen. Da ich keine Rechtschutzvers. habe und Studentin bin môchte ich mir unnôtige Kosten ersparen. Deshalb ist es wahrscheinlich schwierig zu sagen wie die Erfolgschancen stehen....oder
mfg