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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo erstmal an alle!

Meine Freundin und ich sind letzte Woche aus unserer Wohnung ausgezogen. Bei der Übergabe der Wohnung war der Hausverwalter(Ehemann der Vermieterin) und ein Freund von Ihm anwesend. Von meiner Seite waren meine Freundin, ein (sehr guter) Freund und ich anwesend. Wir haben unmittelbar vor der Übergabe jede einzelne Ecke im Raum forografiert. Der Verwalter hat jede Ecke in Augenschein genommen, zu diversen entdeckten Macken haben wir uns weder mündlich noch schriftlich geäußert. Eine Woche später haben wir ein Schreiben mit dem folgenden Text von der Vermieterin erhalten:
neben den erheblichen Beschädigungen an den Tür-Zargen habe ich bei der Begehung der von Ihnen am 28.02.2006 übergebenen Wohnung bei Tageslicht festgestellt, dass Sie an 16 Stellen die Fensterrahmen angebohrt haben. Bitte äußern Sie sich.

Ob dieses Zutrifft möchte ich mich verständlicher Weise hier nicht äußern.
Was könnten wir denn jetzt machen, um uns vorab gegen die in Rechnungstellung zu schützen ohne einen Anwalt einzuschalten.


Vielen Dank für eure Hilfe

Marcel
Stichwörter: mängel + Übergabe

2 Kommentare zu „Übergabe mit Mängel”

fin Experte!

Der Vermieter hat Sie bisher wohl nur zur Stellungnahme gebeten und wie die Sache zu regeln ist. Sie haben die Möglichkeit, wenn der Schaden von Ihnen oder Erfüllungsgehilfen entstanden ist, den Schaden zunächst selbst zu beheben. Das hieße aber im Klartext - ein neues Fenster. Bohrlöcher in Fensterrahmen bleiben und können nicht mehr repariert werden.
Sie haben nur noch die Möglichkeit eine günstigere Firma zu finden als der Vermieter. Anders wird die Sache nicht zu regeln sein, da der Vermieter ein neues Fenster bestellen muss, wenn Sie nichts tun. Das kann er dann auf Ihre Kosten machen lassen.

Marcelh9

Diese Bohrungen sind aber nicht durch uns entstanden und wurden durch diverse Anbringungsmöglichkeiten des Vormieters eingerichtet.

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