fin
Der Vermieter hat Sie bisher wohl nur zur Stellungnahme gebeten und wie die Sache zu regeln ist. Sie haben die Möglichkeit, wenn der Schaden von Ihnen oder Erfüllungsgehilfen entstanden ist, den Schaden zunächst selbst zu beheben. Das hieße aber im Klartext - ein neues Fenster. Bohrlöcher in Fensterrahmen bleiben und können nicht mehr repariert werden.
Sie haben nur noch die Möglichkeit eine günstigere Firma zu finden als der Vermieter. Anders wird die Sache nicht zu regeln sein, da der Vermieter ein neues Fenster bestellen muss, wenn Sie nichts tun. Das kann er dann auf Ihre Kosten machen lassen.
Marcelh9
Diese Bohrungen sind aber nicht durch uns entstanden und wurden durch diverse Anbringungsmöglichkeiten des Vormieters eingerichtet.