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Miethuber hat diese Frage gestellt
Wir hatten einen gewerblichen Untermietvertrag und sind jetzt umgezogen, nachdem uns der Vermieter bat, bis Ende März etwas neues zu suchen. Nach mündlicher Absprache hatte er auf die Zahlung der Miete ab Feb. verzichtet, da eine doppelte Mietzahlung (altes u. neues Büro) für uns nicht zu tragen gewesen wäre. Nun pocht er auf die drei Monate Kündigungsfrist und will die Miete für weitere 3 Monate, obwohl wir schon ausgezogen sind. In wie weit gilt unsere mündliche Absprache ?

1 Kommentar zu „Kündigungsfrist einhalten trotz mündlicher Absprache ?”

Susanne Experte!

Natürlich gilt die mündliche Absprache- die zu beweisen wäre.
Allerdings müsste der VM dann auch beweisen, dass Du gekündigt hast. Gibt es eine schriftliche Kündigung Deinerseits?

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