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Sahara hat diese Frage gestellt
Hallo!

Ich möchte diesem Monat noch meine Wohnung kündigen, da ich es nicht mehr aushalte mit meinem Mitbewohner zusammenzuwohnen. Nur stehen meine Chancen sehr schlecht, dass ich einen Nachmieter finde. Und dazu die Frage:
Kann der Kündigungszeitraum (3 Mon.) durch "seelische Belastung" verkürzt oder aufgehoben werden?

Vielen dank schonmal für die Antworten,

VLG, Sarah

6 Kommentare zu „Kündigungsfrist verkürzt wegen sellischer Belastung?”

Susanne Experte!

Nein, das sieht schlecht aus. Die Gerichte haben entschieden, dass die Kündigungsfrist von 3 Monaten i.d.R. jedem Zumutbar ist.
Hast Du einen Untermietvertrag oder bist Du Hauptmieter?
Wenn beide Hauptmieter sind, kannst Du allein gar nicht kündigen!

Sahara

Sehr schlecht... Dann muss ich mich wohl doch um nen Nachmieter kümmern.
Also wir haben 2 getrennte Verträge. Da kann ich dann allein kündigen, oder?

Susanne Experte!

Ja kündigen kannst Du, allerdings hast Du ohne Nachmietergestellungsklausel im Vertrag nicht das Recht aufgrund eines Nachmieters aus dem Vertrag vorzeitig entlassen zu werden.
Mit Klausel sieht das anders aus.

Sahara

Oje, so verzwickt.
Also in meinem Mietvertrag steht wörtlich:

"Das Recht zur ordentlichen Kündigung bei unbefristeten Mietverhältnissen richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen." -> das bedeutet doch 3 Monate Kündigungsfrist, oder?

Und weiter:

"Der Vermieter ist verpflichtet einer Aufhebung des Vertragen zuzustimmen, wenn der Mieter dem Vermieter einen wirtschaftlich und persönlich zuverlässigen und zumutbaren Ersatzmieter benennt, der Bereit und in der Lage ist, in den ursprünglichen Mietvertrag zu identischen Konditionen für den Rest der Mietdauer einzutreten."
-> das bedeutet doch, dass der Nachmieter dann den Rest der 3 Monate übernimmt, oder?


Kann ich eigentlich was dagegen machen, wenn mein dummer Mitbewohner (der der Grund für den Auszug ist) keinen der Nachmieter, die ich ihm vorstelle, akzeptieren will? MUSS er sich für einen von denen entscheiden???

Ojeeeeeee...

Ghostraider Experte!

Naja, die Freude wird groß wenn ich sage das Du einen Nachmieter stellen kannst und somit nach Unterzeichnung des Aufhebungsvertrags aus dem Mietvertrag raus kommst.

Jetzt der Wermutstropfen.

Der Vermieter kann sich eine Überlegungsfrist von bis zu drei Monaten einräumen ob er den vorgeschlagenen Mieter nimmt oder nicht. Sollte es so kommen hat der Mieter weiter die Miete zu zahlen.

Es steht aber nirgendwo geschrieben das während der Kündigungszeit der Mieter weiter in den Räumen wohnen muss. Wenn der Mieter die finanziellen Möglichkeiten hat für zwei Wohnungen die Miete aufzubringen, steht ihm nichts im Weg dort auszuziehen und in der neuen Wohnung darauf zu warten das die Kündigungsfrist verstreicht.

Gruß
ghost

Ach so, der Mitmieter hat keinen Einfluss auf den Nachmieter. Der Nachmieter muss dem Vermieter gefallen. (Nur als mieter nicht mehr. :-) )

Sahara

Ok, ausgestattet mit den Infos gehe ich jetzt "in den Kampf" und schau, was sich machen lässt.

Schonmal vielen Dank!!!

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