Susanne
Wenn es keine schriftliche [/b:00a78]Kündigung gibt, die beide[/b:00a78] unterschrieben haben gilt der Vertrag rechtlich nicht als gekündigt.
MatthiasX
Vielen Dank für Deinen Beitrag. Dass der Vertrag nicht als gekündigt gilt, habe ich soweit verstanden, aber der Vermieter hat ja die Kündigung nicht abgelehnt sondern die meiner Frau ausdrücklich angenommen. Auf welcher Basis würde ich denn dann im September in der Wohnung wohnen? Schließlich hatten wir den ursprünglichen Vertrag ja beide unterschrieben. Übernehme ich dadurch den kompletten Vertrag?
Susanne
Wurde denn schríftlich gekündigt?
Grundsätzlich gilt bei Kündigung: eine Kündigung ist lediglich empfangspflichtig, d.h. das Schriftstück muss gerichtsfest zugestellt sein. Es bedarf keiner Bestätigung oder sonst einer schriftlichen Einlassung der Gegenseite. Eine Korrektur wg. Inhaltsirrtums kann auch mündlich erfolgen und ändert nicht die Kündigung selbst. Eine Kündigung kann auch nicht zurückgenommen werden.
Was der Vermieter also dazu sagt, wenn eine Kündigung (in schriftlicher Form?) vorliegt, ist irrelevant. Fakt ist, die Kündigung ist ohne die Unterschrift beider Hauptmieter nichtig und gilt einfach als nie geschrieben. Der Vertrag besteht nach wie vor, es läuft keine Kündigungsfrist.