Ghostraider
Wenn der Wasserschaden in dem Zimmer war welches Sie selbst mit Laminat ausgelegt haben muss dieser entfernt werden.
Bei dem alten Teppichboden können Sie im Falle einer Entschädigung vom Tag des Kaufs pro Jahr 10 % Zeitwert abziehen.
Auch wenn es keinen Wasserschaden gegeben hätte, hätten Sie vielleicht, wenn der Vermieter den Laminat nicht übernommen hätte diesen entfernen müssen da der alte Zustand wieder hergestellt werden muss.
Der Laminat, der unter dem Bürostuhl gelitten hat, werden Sie wohl ersetzen müssen, da dies wohl nicht mehr als normale Abnutzung anzusehen ist.
Bin mir da aber nicht so ganz sicher da ich in dieser Konstellation noch kein Urteil gelesen habe.
Vielleicht wird sich Susanne noch melden und weiß da mehr.
Aber auch da zählt der Zeitwert. Da habe ich etwas von einem Zeitwert von 8 Jahren gelesen. Aber anderseits wird eine Garantie von 20 Jahren gegeben dann würde ich einen Zeitwert von 5 Prozent pro Jahr sehen.
Vorsicht die Angaben sind ohne Gewähr.
Für den Teppichersatz und auch das Laminat sollten Sie mal Ihre Private Haftpflicht ansprechen.
Den Laminat mit dem Wasserschaden würde ich der Hausratversicherung melden.
Gruß
ghost