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Ruhezeiten
Die meisten Hausordnungen enthalten Regeln zur häuslichen Ruhe. Diese Bestimmungen müssen beachtet werden. Auch wenn die Hausordnung hierzu nichts festsetzt, sind Ruhezeiten einzuhalten.
Es gibt keine bundeseinheitlich festgelegten Zeiten, in denen störender Lärm unterbleiben soll. Ruhezeiten sind allerdings in den meisten Landesimmissionsschutzgesetzen festgelegt, die von Bundesland zu Bundesland leicht abweichen.
Üblicherweise liegen die Ruhezeiten zwischen 13 und 15 Uhr sowie zwischen 22 und 7 Uhr. Samstags ist Lärm bis 8 Uhr, von 13 bis 15 Uhr und ab 19 Uhr zu vermeiden. An Sonn- und Feiertagen ist ganztägig Ruhezeit (OLG Braunschweig, WM 86, 353).
Quelle: DMB