Joyman
Hallo,
dies ist ein eher pragmatischer Kommentar:
Frage doch mal in einem technischen Forum im Netz nach, was Du da machen kannst. Ich habe mal wegen einer lauten heizungspumpe eruiert und bin zum Ergebnis gekommen, dass die Rohre nicht von der Wand entkoppelt waren und so den störenden Lärm verbreiteten. Habe dann aus Bequemlichkeit den Lärm toleriert, denn Rohre entkoppeln wollte ich nicht in Eigenregie tun, und in meinem Fall fühlte nur ich mich belästigt...
Also: vile Erfolg, vielleicht kann der Techniker die Spülung so justieren, dass der Verschluss des Ventils langsamer zugeht?
Viel Erfolg,
Rainer
Ghostraider
Den Lärm müssen Sie nicht hinnehmen.
Teilen Sie dem Vermieter diesen Mangel schriftlich mit und bitten Sie um Abhilfe mit einer Fristsetzung von 14 Tagen.
Ob diese Lärmbelästigung auch dazu berechtigt die Reparatur bei nicht Erfüllung durch den Vermieter selbst einzuleiten und die Rechnung von der Miete abzuziehen sollte durch einen Rechtsanwalt für Mietrecht abgeklärt werden.
Eine Mietminderung kann dafür nicht durchgeführt werden.
AG Münster, Urteil vom 18.01.1983 - 28 C 539/82, WM 1983, S. 236 (Lärm, der durch die Benutzung des Badezimmers, der Toilettenspülung oder durch das Laufenlassen von Wasser verursacht wird, berechtigt auch dann nicht zur Mietminderung, wenn er nach 23 Uhr auftritt.).
Gruß
ghost
jonas_m
Vielen Dank für den Hinweis. Aber was passiert, wenn der Vermieter die Frist verstreichen läßt?
Ghostraider
Habe ich doch oben schon geschrieben.
........Ob diese Lärmbelästigung auch dazu berechtigt die Reparatur bei nicht Erfüllung durch den Vermieter selbst einzuleiten und die Rechnung von der Miete abzuziehen sollte durch einen Rechtsanwalt für Mietrecht abgeklärt werden........
Gruß
ghost