Susanne
Rechtlich kannst Du wie folgt vorgehen:
Fachanwalt für Mietrecht suchen, vorher über mind. 4 Wochen Lärmprotokoll anfertigen mit Datum, Uhrzeit, Dauer und Art des Lärms, über den RA wird dann der VM auf Unterlassung verklagt.
Menschlich gesehen solltest Du umziehen. Bei der nächsten Wohnung vom Vermieter schriftlich zusichern lassen, dass es sich um eine ruhige Wohnung handelt.
Riemsch
mh ist das nicht etwas heftig gleich zum RA zu gehen?? Mir kommt das auch alles suspekt hier vor! Ich weiss manchmal auch ned mehr, ob ich mir das noch einbilde! Als wir hier eingezogen sind, hat man keinen Mucks gehört u jetzt kommt es mir so vor, als ob es von Tag zu Tag (Woche zu Woche) lauter wird! Heute wieder als Beispiel, den ganzen Tag rumgetrampel gehört, dann hat es sich so angehört, als wenn die Stube umgebaut wird, dann wieder Streiterein, u zwischendurch immer Pause, bzw Ruhe von jetzt auf gleich, als wenn mitmal oben keiner mehr ist! Eben wieder oben laut Musik angewesen jetzt wieder leise! Meine Frau meint teilweise schon, dass es immer oben erst laut wird, wenn wir Zuhause sind, bzw wenn jemand merkt, dass bei uns jemand ist! Sie war 4 WOchen krankgeschrieben u meinte sobald ich von der Arbeit zuhause war u man vll merkte oder auch hörte, dass welche Zuahsue sind es über uns auch lauter wurde, kann sowas angehen? Ich meine unsere Nachbarn von oben können uns doch ned hören? Manchmal würde ich echt am liebsten gegen die Decke kloppen! Ich werde jetzt mal 3-4 Wochen Protokoll machen! Und dann mit nem guten Bekannten reden, der arbeitet direkt bei unserer Wohungsgenossenschaft, aber ich denke der wird auch nur sagen, redet mich den Nachbarn ...
Susanne
Aus eigener Erfahrung kann ich Dir sagen, dass Reden nichts bringt. Selbst, wenn sie guter Dinge sind, hat man die guten Vorsätze schnell wieder vergessen und hängt an alten Zöpfen. Das ist wie Rauchen aufgeben zu Silvester.
Dass sie Euch auch hören würde ich mal nicht ausschließen!
Ghostraider
Nein, man muss nicht sofort zum Anwalt rennen, man kann es auch schriftlich mit diesem Lärmprotokoll der Wohnungsgesellschaft zusenden.
Diese hat sich auch darum zu kümmern und den Mieter An oder Abmahnen.
Geben Sie der Wohnungsgesellschaft den Mangel bekannt und setzen Sie eine Frist von 14 Tagen zur Beseitigung.
Hat die Wohnungsgesellschaft sich bis dahin nicht gemeldet oder besteht weiterhin der Mangel, (weiter Lärmprotokoll führen)gehen Sie zum Anwalt für Mietrecht und lassen Sie von diesem eine Mietminderung durchführen und erneut die WG anschreiben.
Vielleicht hilft das und wenn nicht würde ich mir eine neue Wohnung suchen wo ich Ruhe und Frieden habe.
Gruß
ghost
Susanne
Zur Info: Meines Wissens wird in diesen Fällen der Vermieter auf Unterlassung verklagt, deswegen sollte man direkt zum Fachanwalt. Dies zeigt nicht nur dem Vermieter, dass er hier verantwortlich ist (was die meisten VM weder wissen, noch warhaben wollen, noch irgendwas tun), sondern zwingt ihn auch zum Handeln.
Das erreicht man leider i.d.R. nicht ohne Rechtsanwalt...