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Anfechtung eines Mietvertrages
Gibt der Mieter einer Wohnung bewusst wahrheitswidrig an, dass gegen ihn in den
Letzten 5 Jahren kein Insolvenzverfahren eröffnet worden sei, so rechtfertigt dies die Anfechtung des Mietvertrages durch den Vermieter wegen arglistiger Täuschung. Etwaige Mitmieter müssen sich die Täuschungshandlung zurechnen lassen.
Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 06.05.2003 - Aktenzeichen: 48 C 636/02.