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skywalker2221 hat diese Frage gestellt
Hey, ich muss euch ne echt dreiste geschichte erzählen:
Mir wird schon seit Monaten 3-4 mal die Woche die zeitung geklaut. nun hatte ich mich mal die zeit mich auf die lauer zu legen. habe den dieb auch auf frischer tat geschnappt: es war mein vermieter, der auch im haus wohnt!!! ich meine, wie dreißt ist seinen mietern über monate die zeitung zu klauen!!!
Habe dementsprechend eine Sauwut im Magen!
Nazürlich habe ich nun rachegelüste.
Also folgender, um den Rechtsberatungsgesetz genüge zu tun, fiktiver fall:
Vor dem haus v. person x liegt eine baustelle, die auch lärm verursacht. Kann hier die miete gekürzt werden, und was ist hierbei zu beachten? Wie hoch ist der %-kürzungs satz.

Danke
euer skywalker

1 Kommentar zu „Mein zeitungsklauender Vermieter”

Ghostraider Experte!

Erst einmal zum Vermieter.
Da könnte eine Anzeige gut tun und wenn Interesse daran ist sogar eine fristlose Kündigung nach § 569 / 2.

Mit der Baustelle ist es so, dem Vermieter muss dieser Mangel mit einem Lärmprotokoll schriftlich angezeigt werden. Dazu muss man Ihm zur Beseitigung des Mangels eine ausreichende Frist einräumen bevor man eine Mietminderung ansetzt. Die Minderung wäre so 10 - 25 % und sollte nicht ohne Rechtsanwalt für Mietrecht durchgeführt werden.
Rechtsanwalt aus dem Grund. Sollte die Minderung zu hoch angesetzt sein und es sammelt sich ein Betrag in Höhe von zwei Monatsmieten an kann es zu einer fristlosen Kündigung kommen.
Und das will man doch vermeiden, Oder?

Gruß
ghost

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