Ghostraider
Erst einmal zum Vermieter.
Da könnte eine Anzeige gut tun und wenn Interesse daran ist sogar eine fristlose Kündigung nach § 569 / 2.
Mit der Baustelle ist es so, dem Vermieter muss dieser Mangel mit einem Lärmprotokoll schriftlich angezeigt werden. Dazu muss man Ihm zur Beseitigung des Mangels eine ausreichende Frist einräumen bevor man eine Mietminderung ansetzt. Die Minderung wäre so 10 - 25 % und sollte nicht ohne Rechtsanwalt für Mietrecht durchgeführt werden.
Rechtsanwalt aus dem Grund. Sollte die Minderung zu hoch angesetzt sein und es sammelt sich ein Betrag in Höhe von zwei Monatsmieten an kann es zu einer fristlosen Kündigung kommen.
Und das will man doch vermeiden, Oder?
Gruß
ghost