Forseti 20.01.2012 17:06
was für rechte hat er denn?
Er hat das Recht, die Miete zu bezahlen.
Sie als Vermieter haben ein Pfandrecht gegenüber dem säumigen Zahler:
http://www.hausverwalter-vermittlung.de/blog/vermieterpfandrecht/
Bladder 20.01.2012 19:49
Ich kann aus dem Beitrag nicht so deutlich erkennen, ob dem U-Mieter die Kündigung überhaupt zugegangen ist, Denn Sie schreiben ja, dass er im November in seine alte Heimat ist und die Kündigung haben Sie im Dezember in sein Zimmer gelegt.
Wichtig ist zu wissen, dass Sie nur dann ein Recht hätten die Schlösser zu tauschen, wenn feststeht, dass der U-Mieter die Wohnung aufgegeben hat. Sonst ist es Hausfriedensbruch.
Ist die Wohnung aufgegeben, dann kann ein Vermieter die Schlösser tauschen um zu verhinder, dass möglicherweise wertvolle Dinge durch den Mieter aus der Wohnung geholt werden.
Um die Wohnung weiter zu vermieten kann man eigentlich dann nur die Wohnung auf eigene Kosten räumen, die Sachen einlagern, dem Ex-Mieter die Kosten mitteilen und eine Frist zur Abholung setzen - mit dem Hinweis auf die Entsorgung.
Eine Ausübung eines Pfandrechtes ist relativ kompliziert, da man als Vermieter ja sowieso die Sachen nicht selbst versteigern/verkaufen darf. Das darf nur ein öffentlich bestellter Auktionator.
Und dem Pfandrecht unterliegen nur die Sachen, die dem Mieter auch gehören. Woher soll der Vermieter nun wissen, was der säumige Mieter nun auf Raten gekauft hat?