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Karina99 hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich hatte leider ein sehr unschönes Erlebnis mit meinen Vermietern, und wir haben am 28.2. diesen Jahres einen Aufhebunsvertrag unterzeichnet, der unter Anderem besagt, dass 'gegenseitig keine weiteren Ansprüche bestehen' und dass 'die Kaution in voller Höhe zum 31.3. ausbezahlt wird'. Jetzt habe ich die Abrechnung für die Kaution bekommen und man hat sie einfach um 250€ gemindert für einen Schlauch, der angeblich zum Anschluss des Gasherdes bereit gestellt war (stimmt nicht, die 'unterstützende Dokumentation' bezieht sich außerdem auf die Wohnung meines Nachbarn) und für Anwaltskosten. Was soll das denn? Die Sache ging nicht vor Gericht, was hab ich mit deren Anwalt zu schaffen? Ich hätte gern gewusst, ob jemand weiss, wie ich a) taktisch am Klügsten weiter vorgehe, und b) ob man Anzeige wegen Vertragsbruchs und/oder vorsätzlichen Betrugs erstatten kann, und wenn ja, an wen ich mich da am Besten wende.
Vielen Dank im Voraus. Man kann sich ja nicht alles gefallen lassen.

1 Kommentar zu „Mietkaution”

Susanne Experte!

Du kannst zum Rechtsanwalt gehen und auf Kautionsauszahlung klagen, wenn sich die VM schriftlich bereit erklärt haben, die gesamte Kaution auszuzahlen

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