Ghostraider
Au Backe mein Zahn. Mehr wie hier falsch gemacht wurde kann nicht mehr falsch gemacht werden.
Ich hoffe nur das über alles ein Schriftverkehr geführt wurde und nicht nur so ausgesprochen wurde.
Das einzigste was richtig gelaufen ist, wenn es schriftlich war, ist das der Mieter die Hausreinigung nicht hinnehmen muss wenn er im Mietvertrag zur Reinigung verdonnert war.
Das der Schimmel vom Vermieter beseitigt wurde (....) und somit gemeldet war ist soweit in Ordnung. Nur das dieser Schimmel wiedergekommen ist und dieser schriftlich dem Vermieter mit Frist zur Beseitigung angegeben wurde kann ich hier nicht lesen sondern lese nur von einer fristlosen Kündigung und einem Schadensersatzanspruchs.
Das kann gewaltig ins Auge gehen.
Grund: Auch wenn der Vermieter schon mal den Versuch gestartet hat den Schimmel zu bekämpfen, muss eine neue Schimmelbildung dem Vermieter schriftlich angezeigt werden. Dazu muss ihm ausreichend Zeit zur Beseitigung gegeben werden.
Zudem muss erwiesen sein das der Schimmel giftig ist und nachweislich der Vermieter und nicht der Mieter (durch falsches Lüften und Heizen) die Schuld an der Schimmelbildung hat. (Vermieterschuld: Fehler oder Schaden an der Bausubstanz)
Erst wenn dies alles feststeht kann der Mieter an eine fristlose Kündigung denken, aber nur denken, denn es wäre in hinblick auf den ganzen Sachverhalt angebracht dazu den Rat und die Hilfe eines Rechtsanwalts für Mietrecht hinzuzuziehen.
Der Vermieter kann allein schon da Ihm nicht mehr die Möglichkeit der Schadenbehebung eingeräumt wurde auf die normale Kündigungsfrist bestehen und für drei Monate noch Miete verlangen.
Evtl. kann auch noch mehr dabei rauskommen.
Zu den 4 qm² weniger Wohnfläche kann der Mieter keinen Anspruch anmelden, da dies noch in einem geduldeten Rahmen liegt.
Nur wenn der Unterschied zwischen tatsächlichen und angegebenen qm² über 10% liegt kann der Mieter Ansprüche geltend machen.
Auch haben Sie kein Recht die Miete auch nicht auf Vorbehalt einzuhalten um die Kaution zu erpressen.
Die Kaution bekommen Sie so auch nicht zurück, da der Vermieter sich aus der Kaution um den Mietrückstand auszugleichen bedienen darf. Hinzu kommt noch das evtl. Ansprüche der Renovierung offen sind und aus der Kaution beglichen werden. Dabei kommt es natürlich auf eine gültige Schönheitsreparaturklausel an.
An Ihrer Stelle würde ich mich, auch wenn Sie es sich nicht leisten können, auf die Socken machen und einen Rechtsanwalt für Mietrecht aufsuchen, der Sie in allen Fragen, auch der Rechtsanwaltkosten beraten wird. Dem Mieter würde bei zu niedrigen Einkommen Kostenhilfe zustehen. Alles weitere sagt der Rechtsanwalt.
Frohe Ostern
Gruß
ghost
witoldow
Also den zweiten Schimmelbefall haben wir auch schrift angezeigt am 23.11.2007 und es ist bis heute nichts passiert......Ich habe mir überlegt das den Vermieter anschreibe und rückwirkend mietminderung einziehe sprich vom 1.12 bis heute......denn der Mangel ist ja noch immer vorhanden.....
Alles wurde schrift gemeldet....und laut Mietvertrag wird die Wohnung besenrein übergeben ohne Tapeten zu entfernen....das macht der Nachmieter....
Danke für deine Antwort
Ghostraider
Trotzdem darf die Miete nicht eingehalten werden.
So bekommt man die Kaution auch nicht zurück und es könnte sein das der Vermieter die Kaution solange zurück hält bis die Miete gezahlt wurde da er nicht verpflichtet ist sich aus der Kaution zu bedienen.
Gruß
ghost
witoldow
Naja Mietkaution sind 700 Euro....
Mietminderung etwa 500 Euro + Nebenkosten
Mietminderung steht uns ja zu da der Mangel noch immer nicht beseitigt worden ist.....Ich wollte ja kein Streit mit dem Vermieter aber Er zeigt keinerlei einsicht....Nur ich habe keine Lust am ende auf das Geld was uns schließlich zusteht sitzen zu bleiben.....Nicht nur Vermieter haben rechte.....
Ghostraider
Das stimmt, nicht nur Vermieter haben Rechte, auch die Mieter haben Rechte.
Nur man sollte nicht gleiches mit gleichem vergelten und sich vielleicht dadurch selbst strafbar machen.
Wenn der Vermieter schon dumm ist sollte der Mieter intelligenter vorgehen und diesem Trottel zeigen vo der Hase hängt und ihn mit den Waffen des Gesetzes schlagen und somit sauber aus der Sache aussteigen.
Ich kann Ihnen wirklich nur noch den Rat geben einen Anwalt für Mietrecht aufzusuchen und diesem alles weitere machen lassen.
Da Sie am Ende gegen den Vermieter klagen, bekommen Sie, wenn Sie weiter auf dem rechten Weg gehen, alle Anwalts und Gerichtskosten zurück, da diese dem Vermieter aufs Auge gedrückt werden.
Auf dem Weg den Sie jetzt eingeschlagen haben können Sie fallen und es entstehen mehr Kosten wie die Kaution hergibt.
Nur so nebenbei, auch der Nachmieter ist nicht verpflichtet die Tapeten zu entfernen dies muss der Vermieter machen.
Sehen Sie, auch der Mieter hat Rechte, nur er muss diese kennen un sie anzuwenden. )
Gruß
ghost
witoldow
Das mit den Tapeten entfernen ist im Mietvertrag so festgehalten....Und mit der Mietminderung ist ja mein Recht.....
Und wie gesagt läuft die sache vor gericht auf ein Vergleich raus muss ich meine Kosten selber tragen.....
Ghostraider
Die Klausel mit dem Tapetenentfernen ist eine ungültige Klausel, da der Mieter dadurch benachteiligt wird.
Kein Mieter kann verpflichtet werden, seine oder andere Tapeten bei Ein oder Auszug zu entfernen.
Das so nebenbei.
Ich habe auch nie gesagt das Sie nicht das Recht auf eine Mietminderung haben.
Ich habe nur geschrieben das Sie nicht das Recht haben die Miete einzuhalten um sich auf dieser Art Ihre Kaution zurückzuholen.
Sie haben zwar ein Recht auf Auszahlung der Kaution, aber nicht auf diese Art und Weise.
Sie haben auch in Ihrer letzten Antwort Recht mit dem Vergleich und das Sie dann Ihre Kosten selbst tragen müssen.
Nur unter dieser Perspektive werden Sie alle Kosten tragen müssen, da Sie allein wegen diesen Umstand der Mietzurückhaltung, die so wohl nicht erlaubt ist, den Prozess verlieren werden oder würden.
Bei einer angebrachten Mietminderung wegen einem Mangel brauchen Sie keine Angst haben, da kann nichts passieren, aber da Sie ja keine Mietminderung durchgeführt haben, haben Sie es billigend in Kauf genommen und sich sozusagen auch das Recht auf eine Mietminderung darauf verwirkt.
Mit jeden Tag und so wie ich es hier rauslese mit jedenm Wort reiten Sie sich weiter in den Dreck.
Sie beharren auf Ihr Recht welches Sie nicht kennen und das was überbleibt falsch auslegen.
Ich kann Ihnen nur noch einmal innigst ans Herz legen,
GEHEN SIE ZUM ANWALT SONST BEKOMMEN SIE ES DICKE VOM VERMIETER.
Alles andere wurde schon beschrieben und mehr kann ich nicht dazu sagen.
Viel Glück
Gruß
ghost
witoldow
Ich habe gelesen das Mietminderung auch rückwirkend möglich ist da der Mangel nicht beseitigt worden ist............Egal ich habe heute einen Brief verfasst und die Mietminderung rückwirkend geltend gemacht....und werde morgen die letzte Miete ( die Mietminderung )zurückbehalten bis Er sich entschieden hat was Er macht.....den wir wurden von Dez bis heute immer wieder vertröstet...das etwas passiert.
Die Schäden sind alle Dokumentiert soll Er doch vor Gericht ziehen......
Ghostraider
Ich steige da nicht mehr durch.
Ich denke Sie haben fristlos gekündigt und nun wollen Sie rückwirkend noch Geld raus ziehen und bezahlen jetzt noch Miete?
Ich kann nicht mehr, da ich da nicht mehr durchschau und will.
Da bis jetzt sich noch kein anderer hier eingeklingt hat sehe ich das sich keiner an diesem durcheinander beteiligen will auch weil Sie nicht hören wollen und Ihr Ding gegen alle guten Ratschläge auf Ihre Art durchziehen wollen.
Warum haben Sie eigentlich hier Ihre Frage gestellt wenn sie Ratschläge sowieso nicht annehmen.
Ziehen Sie Ihr Ding auf Ihre Art durch und viel Glück, das brauchen Sie.