Gast
hallo,
soweit ich weiß kann dein vermieter sich bis zu 12 monaten zeit lassen, hat er die nebenkostenabrechnung nicht innerhalb 12 monaten erstellt, brauchst du nicht mehr zu zahlen, hast du ein guthaben muß er das natürlich an dich auszahlen.
Gast
Betriebskosten zum 01.09.2001
Es soll die verbrauchsabhängige Abrechnung gefördert werden. Als - änderbarer - Standardumlagemaßstab wird die Wohnfläche eingeführt. Wie im öffentlichen Mietrecht soll auch hier zwingend 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums eine Abrechnung erstellt werden, sofern dies dem Vermieter möglich ist. Dies entspricht der bisherigen Rechtsprechung.
Die Betriebskosten Abrechnung muß also 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraum erstellt sein, sonst kann diese Verweigert werden !