wolkec hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,
bin mir im Moment im Unklaren darüber was von der folgenden Situation zu halten ist, vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.
Also, bis vor einem Monat (fristgerechte, gemeinsame Kündigung) habe ich in einer WG gewohnt. Im WG-Mietvertrag ist nur eine Kaltmiete vereinbahrt. Für Nebenkosten wie Strom/Gas/Wasser, Telefon etc. war die WG selbst verantwortlich. Es gibt keinen weiteren Vertrag, der die WG betrifft, als den WG-Mietvertrag (in diesem ist -wie schon erwähnt- nur die Kaltmiete geregelt).
Nun fordern die Stadtwerke (Strom/Gas/Wasser Gesamtpaket) eine Nachzahlung, die im Kern darauf beruht, dass die Abschläge rückwirkend bezahlt wurden. Somit hat die Ur-WG (oder sogar deren Vorgänger) eine Abschlagszahlung gespart (was bis jetzt wohl nicht auffiel und bekannt war) und diese Abschlagszahlung hat sich "durchgeschleppt" bis jetzt. Von der Ur-WG ist kein Mitglied mehr vorhanden (und selbst wenn man die Kontaktdaten aller WG-Ehemaligen hätte, würden diese wenig Bereitschaft zeigen dürfen, nachzuzahlen), alle wurden durch neue WG-Mieter ersetzt. Der Vertrag mit den Stadtwerken wurde einfach per Kontoumstellung übergeben und nicht neu ab- und angemeldet.
Zum Zeitpunkt der Kündigung lief die Kontoeinzugsermächtigung auf den WG-Ältesten, der auch sämtliche WG-Finanzen ziemlich autark geregelt hat und sich wenig dabei reinreden lassen wollte.
Nun fordert dieser von den 2 anderen Mitbewohnern, dass sie sich an der Nachzahlung beteiligen. Ansonsten steht die Drohung im Raum den Lastschrifteinzug dafür rückgänig zu machen und sich ggf. gerichtlich auseinanderzusetzen. Meiner Meinung nach ist bei der Weitergabe des Stadtwerksanschluss der Fehler gemacht worden (und/oder bei der Weitergabe davor schon). Das war lange vor meiner Zeit, von daher bin ich der Meinung, dass ich dafür nicht in Anspruch genommen werden kann.
Weiss jemand, welche Partei von der juristischen Seite aus betrachtet denn wohl Recht hat?
PS.: Die WG ist nicht wirklich im Guten auseinander gegangen; dies lag -sicherlich je nach Sichtweise- an Differenzen mit dem WG Ältesten.
PSS.: Mitbewohner 2 ist schwankend zwischen dem einen und dem anderen Standpunkt.