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Pat hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich bewohne seit zwei Monaten meine neue Wohnung und kann leider mein Schlafzimmer (17 M2) nicht nutzen, weil ein neuer Teppich her muss.
Der Vorhandene Teppich war von der Vormieterin derart verunreinigt, das eine Reinigungsfirma nichts mehr ausrichten konnte. Allein auf die Reinigung hatte ich einen Monat gewartet. Nun muss ein neuer Teppich verlegt werden und ich kann den Raum weiterhin nicht nutzen.
Desweiteren stehen die Schlafzimmermöbel und das Bett in den anderen Räumen herum, weshalb die Nutzung der Wohnung/des Schlafzimmers doch beeinträchtigt ist.
Kann ich deshalb Mietminderung geltend machen (Rückwirkend?) und wenn ja in welchem Umfang?
Gibt es für Mietminderungen irgend eine Formel , z.B. nach Quadratmetern, die man anwendet?
Kann meine Vermieterin diese Mietminderung bei der Vormieterin geltend machen?
Bedanke mich im Voraus für Eure Mühe :)

Gruß Patrick

1 Kommentar zu „Mietminderung wegen Teppichwechsel”

Susanne Experte!

Grundsätzlich ist der Vermieter für Instandhaltung und Instandsetzung verantwortlich. Wenn bei Wohnungsbesichtigung und vor Vertragsabschluss mündlich abgemacht wurde, bzw. noch besser schriftlich im MV aufgenommen wurde, dass dort ein neuer Teppich reinkommt, dann kannst Du eine Mietminderung geltend machen.
Ich denke mal, es ist so abgelaufen, dass Dir bei Besichtigung versichert wurde, dass der Teppich noch gereinigt werden würde und nun hast Du einen Teppich, der gereinigt unzumutbar ist.
Du kannst also nur mindern, wenn Du die Zusicherung von der VM hast, dass Du einen neuen Teppich bekommst.(Zeugen?)

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