Rano
Deine Wohnung im März doppelt zu vermieten ist Betrug.
Nach vernünftigem Menschenverstand
... sollte der VM den halben März erstatten (falls Miete von neuem Mieter schon entrichtet)
oder
... der aktuelle Mieter Dir als 'Untermieter' die zwei Wochen bezahlen.
Sollte sich der VM querstellen, winkst Du ihm mit der Betrugsanzeige.
Gruß
Ralph
fin
Wenn der Mietvertrag zum 31.03. endet, dann sind Sie auch bis Ende März zur Mietzahlung verpflichtet. Wann Sie letztendlich ausziehen ist egal. Eine Abnahme muss der Vermieter mit Ihnen nicht machen, denn dafür gibt es keine rechtliche Verpflichtung. Sie selbst hätten bei Auszug alles fotografieren können, um gewisse Dokumentation zu besitzen.
Was den Nachmieter betrifft, so habe ich verstanden, dass nicht Sie diesen stellen mussten. Insofern kann der Vermieter einen neuen Mieter nehmen, sobald Sie die Schlüssel übergeben haben, denn damit haben Sie den Besitz zurück an den Vermieter gegeben, was Sie aber nicht von der Mietzahlung bis Ende März befreit.
schnulf
Danke für die Hinweise. Bisher ist allerdings die Schlüsselübergabe nicht erfolgt. Der Nachmieter hat einen "Feuerwehrschlüssel" vom Vermieter erhalten. Ich bin also weiterhin im Besitz der Wohnung. Daher kann ich diese nach meinem Verständnis auch noch nutzen. Die Nutzng durch den NAchmieter verstößt gegen meine Rechte.
Liege ich da vollkommen falsch ?
fin
Nein. So lange Sie die Schlüssel besitzen, darf ein Nachmieter ohne Ihre Zustimmung nicht in Ihre Wohnung. Miete zahlen müssen Sie aber so lange Sie im Besitz der Schlüssel sind.