Susanne
Grundsätzlich ausgetauscht werden muss nur, was auch defekt ist.
Unmodern oder unschöne Optik ist kein Grund für eine Erneuerung.
Allerdings ist der von Dir geschriebene Grund auch nicht ausreichend für eine Mieterhöhung. 5 Euro ist zwar eine geringe Mieterhöhung, allerdings sollten dann auch Renovierung und Instandsetzung durchgeführt werden. Ein Grund für eine Mieterhöhung nach BGB ist das auf keinen Fall.
Ghostraider
Meiner Meinung nach geht der Vermieter danach, das bei neuen Mietverträgen oft eine etwas höhere Miete geforder wird, da der Vermieter die Schonheitsreparaturen in der Wohnung nicht mehr auf den Mieter abwälzt sondern selbst durchführen will und muss, da die Klausel im Vertrag dann so ausgelegt wurde.
Sehen Sie mal in Ihrem Mietvertrag nach was da zu den Schönheitsreparaturen steht.
Der Vermieter kann keine Mieterhöhung mit der beschriebenen Begründung durchführen.
Die Fliesen brauchen nur bei Zerstörung und Bruch erneuert werden.
Gruß
ghost