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katharina84 hat diese Frage gestellt
Hallo Zusammen!

Ich möchte gerne erfahren, in welchen Abständen der Vermieter die Fliessen im Bad und in der Küche austauschen muss. Die Fliessen, die bei uns in der wohnung drin sind, wurden seit dem Bau des Hauses nie ausgetauscht, es sind schon teilweise Riße in den Fliessen und die sehen einfach nicht mehr schön aus. Außerdem erhöt der Vermieter meine Miete ab 2008 um 5 Euro wegen Renovierungs- und Instandsetzungskostensteigerung!!! Ich habe mal gehört, dass der Vermieter nach einer bestimmten Zeit die Fliessen austauschen muss. Glaube nach 15 Jahren. Ist das wahr?
Stichwörter: küche + renovierung + bad + Fliessen

2 Kommentare zu „Neue Fliessen”

Susanne Experte!

Grundsätzlich ausgetauscht werden muss nur, was auch defekt ist.
Unmodern oder unschöne Optik ist kein Grund für eine Erneuerung.
Allerdings ist der von Dir geschriebene Grund auch nicht ausreichend für eine Mieterhöhung. 5 Euro ist zwar eine geringe Mieterhöhung, allerdings sollten dann auch Renovierung und Instandsetzung durchgeführt werden. Ein Grund für eine Mieterhöhung nach BGB ist das auf keinen Fall.

Ghostraider Experte!

Meiner Meinung nach geht der Vermieter danach, das bei neuen Mietverträgen oft eine etwas höhere Miete geforder wird, da der Vermieter die Schonheitsreparaturen in der Wohnung nicht mehr auf den Mieter abwälzt sondern selbst durchführen will und muss, da die Klausel im Vertrag dann so ausgelegt wurde.
Sehen Sie mal in Ihrem Mietvertrag nach was da zu den Schönheitsreparaturen steht.

Der Vermieter kann keine Mieterhöhung mit der beschriebenen Begründung durchführen.

Die Fliesen brauchen nur bei Zerstörung und Bruch erneuert werden.

Gruß
ghost

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