Gast
Sie können dem Mieter fristlos kündigen. ER hat immerhin 3 Mieten nicht gezahlt. Hinzu kommt die nicht mehr Vertretbaren Umstände der nit vertragsgemässen Nutzung durch den Mieter.
Als Drittes ist die weitere Person nicht vertragsgemäss.
Sie könnten jetzt eine Räumungsklage anstreben. Kostet viel Geld und Zeit! Er bekommt übrigens nicht unbedingt einen Anwalt gestellt. Das ist nur Bange machen[/color:068a7].[/b:068a7]
Aber...
es gibt noch einen anderen nicht ganz sauberen Weg.
Bedingungen:
1. Die Fistlose kündigung ist unter Zeugen schriftlich bei ihm eingegangen.
[size=150:068a7][color=red:068a7]Rechtlich nicht ganz sauber, aber auch eine möglichkeit.[/color:068a7][/size:068a7]
[color=red:068a7]Sie haben dann den möglichkeit die Beweispflicht umzudrehen.
Gehen sie wie folgt vor:
Sorgen sie dafür, das ihr Mieter mit Freundin nicht anwesend sind.
Tauschen sie das Haustürschloss.
Räumen sie seine Möbel und andere Sachen ordnungsgemäss aus und stellen sie diese z.B. in einer Garage oder Kellerraum sachgemäss unter.
Damit haben sie ihn aus der Wohnung.
Sollte er jetzt wieder die Wohnung betreten wollen, geht es nicht.
[b:068a7]Jetzt muss er beweisen, das er zutrittsberechtigt ist. Kann er aber nicht, er ist ja gekündigt![/b:068a7]
Er kann dann z.B. die Polizei holen. Da es sich um eine Private Streitigkeit handelt, kann und wird sie nicht eingreifen. Höchstens vermitteln.
Jetzt muss ER klagen!
Sollte er einen Schlüsseldienst holen und die Wohnung öffnen, ist das Hausfriedensbruch. Holen sie die Polizei und lassen sie ihren Mieter entfernen.
Soltte er Ihnen drohen, bzw. Sogar körperlich drohen, noch besser.
Anzeige gegen bekannt.
Sollte er etwas mutwillig beschädigen, sammeln sie beweise.[/color:068a7]
[color=blue:068a7]
Das sind die einzige Chancen, die sie haben.
Entweder klagen und warten.... oder Handel und Terror.
Was besser ist, müssen sie entscheiden.[/color:068a7]