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büschra hat diese Frage gestellt
hallo,
undzwar wohne ich seit mehr als 2 monaten schon in meiner neuen wohnung , aber hab immer noch keinen mietvetrag von dem vermieter unterschrieben können, weil der wegen unerklärlichen gründen noch nicht fertig sein soll.

ausserdem soll der mietvertrag verändert wurden sein. ich durfte aber noch keinen blick darauf werfen.

meine frage ist, muss ich mir sorgen machen, eventuell einen anwalt einschalten?

ich weiß wirklich nicht mehr weiter.

mfg, büsch

1 Kommentar zu „seit 2 monaten noch keinen mietvertrag”

Susanne Experte!

Es besteht ein mündlicher Vertrag: Der VM stellt Dir die Wohnung zur Verfügung, Du zahlst die Miete, sog. konkludentes Handeln, was zu einem mündlichen Vertrag führt.
Alles andere ist per BGB (automatisch) geregelt. Das hat für den Mieter eigentlich mehr Vorteile und falls Du tatsächlich nun noch einen schriftlichen Vertrag möchtest, hast Du auf jeden Fall eine gute Ausgangsbasis für Verhandlungen.
1. Nach BGB ist für die Schönheitsreparaturen grundsätzlich der Vermieter zuständig, darf dies aber mit einer gültigen Klausel im Mietvertrag auf den Mieter abschieben. Ohne schriftlichen Mietvertrag damit auch keine Renovierungsklausel.
2. Gerne werden auch Kleinreparaturen per MV auf den Mieter abgewälzt.

Welchen Nachteil siehst Du also für Dich ohne schriftlichen Vertrag?

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