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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
In meiner Wohnung sind Wasserzähler für Warm- und Kaltwasser vorhanden. Ist es zulässig, die Kaltwasserkosten nach Fläche umzulegen, wenn in meinem Mietvertrag eine verbrauchsabhängige Abrechnung vereinbart ist?
Stichwörter: kaltwasserabrechnung

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