Susanne
Damit gehört der Staubsauger zur Mietsache und ist bei defekt vom Vermieter zu ersetzen.
Sucht er das Verschulden beim Mieter, so hat er das zu beweisen. Sollte bei einem so alten Gerät schwer sein!
Das Benutzen des gesamten Inventars ist bei dieser Konstellation in der Miete enthalten, so auch die Nutzung des Staubsaugers.