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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo allerseits,

wir (= mein Mann, ich, unsere Söhne 2+4) wohnen hier im 2-Familienhaus seit 01.02.04. Nun hat der Vermieter uns mit 3 monatiger Frist gekündigt wg. Eigenbedarf. Seine Frau ist schwanger und sie wollen das Haus als ganzes und müssen umbauen. Im Mietvertrag stand jedoch drin, dass er sich erst nach 2 1/2 Jahres das Recht vorbehält auf Eigenbedarf zu kündigen. Mittlerweile ist die Stimmung hier etwas angespannt. Was können wir tun? Können wir widersprechen? Wenn ja, mit welcher Begründung. Kann er uns wirklich einfach so loswerden innerhalb so kurzer Zeit? Das Haus hat einen riesigen Garten und ist für die Kinder ideal, so etwas finden wir für das Geld nie wieder ...

Vielen Dank im voraus.

1 Kommentar zu „Müssen wir wirklichausziehen wg. Eigenbedarf des Vermieters?”

Deadleaf Experte!


Im Mietvertrag stand jedoch drin, dass er sich erst nach 2 1/2 Jahres das Recht vorbehält auf Eigenbedarf zu kündigen.[/quote:983aa]

Hallo
Darauf sollte ihr auf jeden Fall pochen!
Hat er das selber eingefügt?Wenn ja, dann wird er ein kleines Problem haben, euch so schnell loszuwerden.Aber eigendlich egal wer das geschrieben hat. Er hat es unterschrieben und somit hat es seine Gültigkeit <!-- s :wink: --><!-- s :wink: -->
Wie sieht das mit dem Vermieter aus.Wohnt er im selben Haus?Wenn ja, dann solltet ihr vielleicht mit ihm ein Kompromiss aushandeln, sonst könnte das Stress geben, den ihr bestimmt nicht wollt.
Oder ihr habt Nerven aus Drahtseil.

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