Ghostraider
Da es nicht Pflicht ist in einen Abzugsschacht einen Lüfter einzusetzen kann auch keine Mietminderung angesetzt werden.
Die Abzugsschächte haben oder sollten genug Zug haben das kein Lüfter gebraucht wird.
Der Vermieter sollte mal den Schacht auf genügend Zug prüfen lassen und evtl. mal wieder säubern lassen.
Gruß
ghost