Ghostraider
Ich denke mal, das wenn Sie das gelesen haben werden Sie wieder lächeln können.
Nach der Mietrechtsreform wurde die Höchstzeit für ein Kündigungsverzicht auf 4 Jahre festgelegt, so das Ihr Vertrag mit 5 Jahren überzogen ist und ein normaler Vertrag mit drei monatiger Kündigungszeit ist.
Da hier aber nicht der genaue Wortlaut und nicht bekannt ist ob es ein individual oder Formularvertrag ist, würde ich einen Rechtsanwalt befragen.
Vielleicht sind noch andere Fehler in dem Vertrag die der RA rausfiltern wird. (Schönheitsreparaturklausel, u.s.w.)
http://www.rechtsanwalt-rossbach.de/Urteile%20Mietrecht/BGH%20zum%20Kuendigungsverzicht%20im%20Mietvertrag.htm
http://www.haus-und-grund-muenchen.de/mainw/presse/kuendigungsverzicht_4_jahre.html
http://www.focus.de/immobilien/mieten/tid-7456/recht_aid_133353.html
Gruß
ghost
smitty
Vielen Dank Ghost, Ihre Antwort läßt mich wieder optimistischer nach vorne schauen. Bei dem Vertrag handelt es sich um einen mehrsseitiges Formular "Mietvertrag für Wohnräume" herausgegeben von "Haus&Grund Hessen Grundeigentümer e.V". Aber ich werde Ihren Rat befolgen und mich noch mal bei einem Rechtsanwalt kundig machen. Vielen Dank nochmal.
Gruß
Smitty
Ghostraider
Alles Gute
Gruß
ghost