tenant61
. @ monique:
üblicherweise soll eine abrechnung bis zum ende des auf das abrechnungsjahr folgenden kalenderjahres erfolgen. abrechnungsjahr = 2004. darauf folgendes kalenderjahr = 2005. die nachzahlung wurde 2006 geltend gemacht. demnach wärst du zunächst mal aus dem schneider. aber ich rate zur vorsicht, es gibt umstände, unter denen der vermieter berechtigt ist, die abrechnung auch später noch zu erstellen. nämlich z.b. dann, wenn eine rechnung, die das abrechnungsjahr betrifft, von dritter stelle erst verspätet zugeschickt wird (z.b. grundsteuer); in solch einem fall trifft den vermieter ja keine schuld an der verspäteten abrechnung, zahlen muss er trotzdem, daher hat der gesetzgeber ihm für solche fälle die möglichkeit einer verspäteten abrechnung eingeräumt. ob das bei dir zutrifft, kann ich aus deinen schilderungen nicht erkennen. du kommst nicht umhin, die abrechnung detailliert zu prüfen und zu hinterfragen. das ergebnis kann sowohl zu deinen gunsten, als auch zu deinen ungunsten ausfallen.
@ chris:
deine frage habe ich in dem nachträglich von dir erstellten topic beantwortet.