Balkonexperte 10.09.2011 17:40
Ist in dem Haus denn kein spitzboden? Da könnte man doch sehen, ob der Bereich des Daches zwischen den Sparren, oder der Boden dieses "Raumes" gedämmt ist.
http://www.architektur-lexikon.de/cms/architekturlexikon-d/dachdaemmung.html
BS-HV 10.09.2011 18:30
Hallo
also wegen den energieausweis den kann man leider nur bei einzug anvordern und einsehen im nach hinein leider nicht, hier ist die gesetzes regelung leider .....
haben sie ein analyse schreiben von dem berater erhalten wenn nein bitte anfordern und darauf hin den vermieter schriftlich anschreiben und hin höfflichst auffordern diesen mangel zubeheben. falls dies nicht in einem bestimmten zeit raum geschiet mit einer mietkurzung anschreiben.
wenn wärme entweichen kann, steigen die heizkosten.
Bladder 11.09.2011 17:13
Grundsätzlich hat der Mieter den Nachweis eines Mangels zu führen. Wie sollte das auch anders möglich sein? Und in jedem Fall ist ein festgestellter Mangel, der während der Mietdauer eingetreten ist, unverzüglich dem Vermieter zu melden. Hatte man allerdings schon zu Mietbeginn Kenntnis, dann hat man "gemietet wie gesehen"!
Also - kein Beweis und keine sofortige Mangelmeldung, keine Mietminderung!
Unter einer "Mietkürzung" versteht man etwas anderes und die rechtlichen Bedingungen sehen auch anders aus. Führt hier zu weit!
Alternative ist eine andere Wohnung.