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Badematten dürfen "ausgeschüttelt" werden
Wenn es auch im "Zeitalter des Staubsaugers kaum nachvollziehbar" ist, dass Badematten noch über der Balkonbrüstung ausgeschüttelt werden, wodurch sich Mitbewohner belästigt fühlen, kann dagegen nichts unternommen werden, wenn nicht die Hausordnung ein ausdrückliches Verbot vorsieht.
(Amtsgericht Frankfurt am Main, 432C 1145/94