Gast hat diese Frage gestellt
Hallo allerseits.
Ich wohne in einer Wohnanlage mit ca 60 anderen Mietern.
Alle Mieter im 1. und 2. Stock haben einen Balkon mit einem Geländer aus Gitterstäben. Da machem Mieter die Gitter zu durchsichtig waren, habe einige Mieter von innen her die Gitter mit Balkonverkleidungen blickdicht gemacht.
Jetzt wurde in einer Eigentümerversammlung entschieden, dass die Verkleidungen entfernt werden müssen und dass einheitliche Markisen angebracht werden. Die Kosten werden von den Eigentümern übernommen.
Da ich die Balkongitter wie sie waren gut finde und dadurch mehr Licht in die Wohnung fällt, verweigere ich mich, die Markiesen anzubringen. Ich habe die Markise vom Handwerker entgegengenommen und kann Sie bei meinem Auszug gerne selbts anbringen.
Jetzt droht die Hausverwaltung mit einem Gerichtsverfahren.
Kann die Eigentümergesellschaft das Anbringen von Markiesen rechtlich durchsetzen?
Danke im Voraus für die Antworten!