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Rene2 hat diese Frage gestellt
Hallo,

bei uns wird das Dach saniert, soll heißen es wird einerseits saniert und da nun noch eine Isolierung dazukommt, wohl auch modernisiert? Bis dahin gut und schön.

Von den bevorstehenden Arbeiten haben wir Mieter den Abend vor dem Aufbau des Gerüstes anhand eines Zettels an der Haustür erfahren. Für die anderen Vermieter ist das wohl auch nicht so tragisch, da die Arbeiten außerhalb der Wohnung stattfinden.

Ich wohne allerdings im Dachgeschoss und habe mir die Dachkammer für Vorräte eingerichtet. Also erst einmal den Nachbarn fragen, ob ich seinen Boden benutzen kann um meine Sachen dort unterzustellen, damit sie nicht verdreckt werden oder kaputt gehen. Weiterhin habe ich auch zwei Dachfenster und damit fängt das ganze Übel nun an.

An einem Tag haben die Dachdecker das Fenster auf der einen Seite herausgenommen. An einem Tag das Fenster auf der anderen Dachseite. Die "Löcher" wurden mit Brettern zugenagelt und mit Folie abgedeckt. Da ich berufstätig bin, musste ich mir schon zwei Tage Urlaub nehmen, damit das mit den Fenstern gemacht werden konnte.
Nun sollen an einem Tag das eine Fenster und an einem anderen Tag das Fenster auf der anderen Dachseite eingesetzt werden. Weiterhin kommt dann noch eine Holzverkleidung von der Innenseite der Fenster, die einen oder zwei weitere Tage in Anspruch nehmen. Wie viel Tage Urlaub soll ich noch nehmen? Zumal das ganze auch noch vom Wetter abhängig ist und nicht einmal gesagt ist, dass sie dann an meinem Urlaubstag auch eingebaut bzw. gemacht werden.

Hinzu kommt natürlich der ganze Dreck, gerade der feine Staub auch vom Sägen. Ich habe meinen Vermieter schon höflich auf eine Mietminderung angesprochen, der meinte allerdings, ich müsse die Sanierung über mich ergehen lassen -ohne Mietminderung. Auch Gespräche mit dem Dachdeckermeister brachten nichts. Ich bat ihn, doch meine Fenster an einem oder zumindest an zwei Tagen fertigzustellen. Seiner Meinung nach ist das nicht möglich.

Wie ist hier die Rechtslage?

Vielen Dank
Rene

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