Bladder 30.11.2011 07:01
M.E.n. hat das nichts mit Mietrecht zu tun - eher mit Datenschutzrichtlinien, zumal Sie auch nicht angeben, was z.B. geredet wird.
Hier wäre der Datenschutzbeauftragte des jeweiligen Bundeslandes der Ansprechpartner.
Forseti 30.11.2011 08:32
Natürlich dürfen Sie kündigen. Als Mieter benötigen Sie keinen Grund. Sie müssen nur bei einem unbefristeten Mietvertrag die Kündigungsfrist von 3 Monaten einhalten.
Wenn Sie also bis zum 3.12. beweisbar kündigen, sind Sie am 29.02.2012 raus aus dem Vertrag.