glitzerelfe hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen !
Ich wohne seit 08/2000 in meiner Wohnung. Damals waren meine beiden Kids noch bei mir, aber die sind 08/2005 beide ausgezogen.
Das habe ich auch meiner Vermieterin mitgeteilt, mit der Bitte doch endlich die fehlenden NK-Abrechnungen zu erstellen. Doch das ist nicht geschehen
Ich denke mal, dass meine Kosten seit 2005 gesunken sind.
Nun habe ich mir überlegt über den Mieterverein meine Forderungen einzuklagen. Aber in den Bedingungen steht, dass der Fall erst nach 3 Monaten eintreten darf !!!
Könnte ich denn NUR die Abrechnung für 2007 einklagen ?
Oder auch die (wenigstens) für 2005, 2006 und 2007 ?
Wenn der Mieterverein nicht helfen kann/darf, was sollte ich dann tun ?
Meiner Vermieterin einen Brief schreiben und die gesamten Abrechnungen verlangen ?
Meines Wissens verjährt ein Anspruch meinerseits erst nach 10 Jahren (das habe ich vor kurzem gelesen) ...
Über eine rasche Antwort würde ich mich sehr freuen !
Vielen Dank schon mal
Viele Grüsse
glitzerelfe