Berthelstal 06.11.2009 19:22
Wenn es 2 Verträge gibt, einen für die Wohnung und einen für den Stall, dann sind das auch zwei verschiedene Dinge.
Für eine Kündigung einer Wohnung sind eine Reihe von Vorschriften zu beachten und geht nicht ganz so einfach.
Den Stallmietvertrag kann er Ihnen in angemesser Frist problemlos kündigen. Diese Mietsache genießt keinen besonderen Schutz.
Sollte nur ein Vertrag vorhanden sein, dann gehört der Stall mit zur vermieteten Wohnung und kann nur, siehe oben.
Tanni1603 06.11.2009 19:28
Hallo,
danke für die schnelle Antwort.
Es gibt in der Tat zwei Mietverträge...einen für die Wohnung und separate Verträge für die Stallungen.
Wobei hier mein Mann einen eigenen Vertrag für sein Pferd hat, ich einen für meines.
Theopraktisch kann er dann nur mir die Pferdebox kündigen.
Warum geniesst dieser Vertrag keinen besonderen Schutz? Da gab es doch Unterschiede ob man nu alles selber macht oder der SB einen Pensionsvertrag mit Vollservice anbietet...
Irgendwie gab es da ne Unterscheidung...???
Berthelstal 06.11.2009 19:41
Möglich, daß Sie unter Pferdeforum was finden. Hier geht es mehr oder minder um Wohnrecht für Menschen.
Tanni1603 07.11.2009 11:02
Danke schön.
Wichtig war auch mir der Wohnungsmietvertrag. Mit Tierquälern muss mein Pferd nicht das Dach teilen.
Wer weiss, was die mal mit meinem Pferd machen, wenn ich zur Arbeit bin....
Besten Dank.