FischkoppStuttgart
Wenn der VM die Miete einbehalten will, muss er Belege Vorweisen.
Tür:
Wenn sie nicht beweisen können, das der Schaden vorher war... pech.
Silikon:
Ermässens Sache
ABER...
Ansprüche des VM auf [b:5ee20]Durchführung von Schönheitsreparaturen "§548 BGB Absatz 1 BGB"[/b:5ee20]UND [b:5ee20]Schadensansprüch [/b:5ee20] verjähren nach 6 Monaten.[/color:5ee20]
Schönen Gruss an den VM!!!!!!!!!!
Gast
Hi
Danke für die Antwort!
Heißt das, der Vermieter muss mir die gesamte Kaution zurückbezahlen, weil er binnen 6 Monaten keine Forderungen an mich gestellt hat?
Ich habe ja die letzte Miete behalten (ist nicht erlaubt, wusst ich damals nicht), fällt das auch unter diese Verjährung?
Vielen Dank
CHristoph