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JMSC hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen

Habe mir Eigentum zugelegt und möchte nun meine Wohnung kündigen.
Mietvertrag ist vom April 2001, also ein Altmietvertrag.
Im dem Mietvertrag - Formularvordruck sind wörtlich angeben :
§2 Mietzeit und ordentliche Kündigung : Kündigungsfristen von 3Mon.- bis 5Jahre, 6Mon.- mehr als 5Jahre, 9Mon.- bis 8Jahre, 12Mon.- 10 Jahre Mietzeit.

Welche Kündigungsfrist ist jetzt gültig, 3Monate oder die dort aufgeführte ?

mfg Jan M.

1 Kommentar zu „Altmietvertrag kündigen”

Berthelstal Experte! 09.11.2009 12:15

Die Kündigungsfrist für einen unbefristeten Mietvertrag beträgt für Mieter generll 3 Monate. Das gilt auch für Altverträge.

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