Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
deradam hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

ich stehe vor einem kleinen Problem. Ich wohne in einer sehr schönen Wohnung und würde hier auch sehr gerne länger wohnen bleiben. Leider habe ich einen Vermieter, der voll eine Meise hat, wie so viele.

Mein Problem ist, dass der Mietvertrag zum 31. März 2010 ausläuft, weil das Haus demnächst sanierungsbedürftig ist. Die Wohnungspartei gegenüber hat jetzt aber einen Vetrag für 5 Jahre bekommen. Ich würde gerne wissen, ob ich Anspruch auf länger wohnen bleiben habe, oder der Vermieter mich auf die Straße setzen kann? Und wenn ja unter welchen Bedingungen.

Gruß

Adam

1 Kommentar zu „Darf mich der Vermieter nach Vetragsablauf rausschmeißen”

Berthelstal Experte! 03.10.2009 19:55

Sie haben einen Zeitmietvertrag ?
Dann endet der Mietvertrag mit dem Datum des Ablaufes.
Dann werden Sie froh sein und müssen nicht mehr bei dem Mieter mit der vollen Meise wohnen.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.