Gast
Hallo, nachdem ich nun endlich für die letzten 3 Jahre meine Nebenkostenabrechnung bekommen habe und mein Kaltwasserverbrauch enorm hoch ist, habe ich mal meinen Zähler genau angesehen. Der wurde 1991 eingebaut und auch da zuletzt geeicht. Kann ich die komplette Wasserabrechnung anfechten?
Gruß von schlappes[/quote:4b1aa]
Hi, Kaltwasserzähler sind für 6 Jahre beglaubigt (Geeicht);
Warmwasserzähler und Wärmezähler sind für 5 Jahre beglaubigt (Geeicht). Der Nutzer ist berechtigt die Messgenauigkeit anzuzweifeln und den Austausch zu fordern, aber Achtung es könnten laufende Kosten z.B. für die Anmietung der neuen Zähler kommen.
Eigenprüfung (nicht sehr genau) mit Messbecher oder Eimer sind zur Entdeckung erheblicher Defizite vorweg sinnvoll.
Gast
Hallo!
Das Gesetz über das Meß-und Eichwesen (EichG) sagt in
EichG § 25 Fortbestehen von Eichpflichten
(1) Es ist verboten,[/b:62278]
1. Meßgeräte zur Bestimmung[/b:62278]
a) der Länge, der Fläche, des Volumens, der Masse, der thermischen oder
elektrischen Energie, der thermischen oder elektrischen Leistung, der
Durchflußstärke von Flüssigkeiten[/b:62278] oder Gasen oder der Dichte oder des
Gehalts von Flüssigkeiten, ...
ungeeicht im geschäftlichen Verkehr zu verwenden[/b:62278]
EichG § 19 Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig ...
3. nicht geeichte Meßgeräte entgegen § 25 Abs. 1 Satz 1 verwendet oder
entgegen § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 4 oder 5 bereithält,...
Kann es dann zulässig sein, dass ein Richter am Amtsgericht einen Sachverständigen beauftragt, ein Gutachten für einen seit 2 1/2 Jahren ungeeichten Wasserzähler rückwirkend[/b:62278] für das Jahr 2003 auf "Genauigkeit" zu überprüfen.
Damit soll im Sinne des Vermieters die Richtigkeit einer reklamierten Jahresverbrauchsabrechnung behauptet werden!
Die unverhältnismäßigkeit des Verbrauchs ist offensichtlich.
Wer kennt ein vergleichbares Urteil zum Thema[/b:62278]?
Unterläuft so ein Auftrag nicht den Sinn des Eichgesetzes?
Ich meine irgendwo gelesen zu haben, dass ein angemessener Durchschnitt ermittelt werden muss, weil die Werte des Wasserzählers nicht berücksichtigt werden dürfen.
Wer kennt sich aus?
Gast
Hallo,
hier was zum Thema:
<!-- m --> http://www.mieterverein-hamburg.de/mieterverein-recht/urteil_wassergeld_kuerzung27-01_Kopie(1">http://www.mieterverein-hamburg.de/miet ... 01_Kopie(1 <!-- m --> .htm
Grüße
Gast
Hallo "Gast",
herzlichen Dank für deinen konkreten Hinweis.
ippich
Ich wohne seit 3 Jahren in einer Wohnung. Nachdem in der Nebenkostenabrechnung extrem hohe Wasserkosten zum Vorschein kamen, habe ich mir die Wasserzähler genauer angeschaut. Die sind von 1992 bzw. 1994. Kann ich darauf bestehen, dass der Vermieter mir Unterlagen über Montage und Eichung der Zähler zur Verfügung stellt?
schlappes
Hallo, ich hab mein Problem gelöst, indem ich einfach die gesamten Wasserkosten aus der Abrechnung rausgezogen und nicht bezahlt habe. Der Vermieter hat daraufhin neue Zähler eingebaut und ich hab monatlich meinen Wasserverbrauch gemessen und dann den Durchschnittswert für die vergangene Zeit nachgezahlt. Das war dannn reell. Ging ohne Rechtsstreit ab. Also, nicht zahlen !
Gruß von schlappes
Rano
Ich hatte zurückliegend Palaver wg. angeblich zu hoher Wasserkosten eines Mieters.
Eine ausführliche Recherche bei mehreren Fachleuten, Brunata, Ista ergab übereinstimmend, dass ein Wasserzähler mit zunehmendem Alter womöglich ZU WENIG anzeigt, aber keinesfalls zu viel.
Gruß
Ralph
Berni911
Hallo Rano,
da bin ich ganz deiner Meinung, Wasserzähler verkalken mit der Zeit, somit wird kaum mehr angezeigt !!!!!
Das Kürzungsrecht wie in der HKVO gilt bei KWZ nicht, hier muss ein Wert vom Gericht festgelegt werden, wenn es denn zum Rechtsteit kommt!
Die Rechnung einfach nicht zahlen ? Na da kann man aber auch auf den Bauch fallen . Schön das Ihr einen anderen für beide Parteien akzeptablen Weg gefunden habt.
Gruss