AMAyer 19.05.2009 08:20
Wenn die gierige Vermieter die Whg eines ehrlichen Mieters ohne dessen Zustimmung betritt, dann bleibt nur eines übrig, Anzeige wg Einbruch & Hausfriedensbruch. Das kriminelle Gesindel muss bestraft werden. Sie sollten umgehend die Polizei informieren und den Mieterschutz!
AM