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Schadstoffbelastung in der Wohnung
Behauptet der Mieter einer Wohnung, dass diese in erheblichem Umfang mit Schadstoffen, d.h. krebserregenden Stoffen belastet ist - hier: Ausdünstungen aus Parkettkleber -, kann ein Mietminderungsrecht dann entfallen, wenn der Mieter nur die Miete mindert, anstatt die Wohnung schnellstmöglich aufzugeben.
LG Frankfurt/a. M., Urteil vom 04.07.2000, Aktenzeichen: 2-11 S 501/99.