Susanne
Nein, das geht in den Privatbereich der Mieterin.
Du kannst jedenfalls nicht verlangen, dass andere Wohnungen so beheizt werden, dass Du warme Füsse bekommst. Würde die Wohnung leer stehen, wäre dies ja auch Dein Problem.
Eigentümer und Hausverwaltung haben auch nur bezügl. der Fenster im Flur ein Einspruchsrecht. Was die Mieterin in Ihrer Wohnung macht, ist ihre Sache, solange das Eigentum nicht beschädigt wird.