Susanne
Du kannst gegenüber dem Vermieter auf die Entfernung bestehen, das muss der Vermieter dann mit dem Vormieter klären. Sollte es nicht dazu kommen, musst Du mit dem Vermieter vereinbaren, dass er Dir gegenüber nicht auf sein Rückbaurecht bestehen kann, denn: übernimmst Du die Platten vom Vormieter sind ohne schriftliche Vereinbarung auch die Rechte und Pflichten damit verbunden, nämlich, dass Du den Rückbau übernehmen musst.
Guck Dir lieber mal den Dachausbau an, wenn dort Laminat liegt, dienen die Platten jetzt vielleicht noch als ein bischen Schallschutz....
Die kann man doch sicher streichen?
Christoph_A.
Hallo Susanne,
gilt aber nicht auch der Zustand der Wohnung als akzeptiert, wie sie sich bei der Besichtigung präsentiert, sofern nicht anderslautende Bestimmungen im Mietvertrag vereinbart wurden ?
Meiner Meinung nach kann die Folgemieterin keine Ansprüche mehr stellen, wenn sie bei der Besichtigung nicht die Beseitigung gefordert hat. Falls nichts gefordert wurde, kann ich das noch verstehen, um den Abschluß des Vertrages nicht zu gefährden.
Aber hätte nicht spätestens bei der Unterschrift im Vertrag vereinbart werden müssen, daß die Styroporplatten vor Einzug noch zu entfernen sind ?
Ich meine ja, und da das hier scheinbar nicht der Fall, hat sie auch keinen Anspruch mehr darauf.
Denn sonst könnte noch alles und jedes gefordert werden.
Susanne
Dann doch ein Schallschutz- ich hatte wohl überlesen, dass der Mietvertrag schon unterschrieben ist! Danke, Christoph