Ingo
gilt ihre antwort auch dann wenn der VM mit mir eine Zusatzvereinbatrung gemacht hat, dass diese dinge bei meinem Auszug ersatzlos in seinen Besitz übergehen?
Susanne
Was heisst "diese Dinge". Eine Zusatzvereinbarung würde nur gelten, wenn es sich explizit um das Laminat handelt.
Ich darf mal spekulieren, dass es sich in der Zusatzvereinbarungen um "Einbauten des Mieters" handelt? Das Laminat ist kein Einbau!
Ingo
Ich zitiere die zusatzvereinbarung im Wortlaut:
Der Mieter läßt die Wohnung teilweose mit einem neuen Teppich/ Laminat verlegen. DIe Kosten trägt der mieter
Bei einem Mietende gehen die Leistungen des MIeters ersatzlos in das Eigentum der Vermieters über
Susanne
Ehrlich gesagt, bin ich mir da nicht sicher, ob diese Vereinbarung so als Individualvereinbarung ggf. rechtswirksam ist.
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Grundsätzlich gilt nämlich, dass Instandhaltungskosten der VM zu tragen hat und diese nicht auf den Mieter umlegen kann. Allerdings sind Individualvereinbarungen möglich und Verträge einzuhalten.