Hallo,
ich habe mir Kabelanschluß freischalten lassen. Leider ist wegen defekter TV-Dose kein Empfang möglich. Wer muß diese Dose austauschen bzw. die Reparatur/Austausch bezahlen? Sowas ist doch keine "Schönheitsreparatur", oder? Verhielte es sich bei (Strom-)Steckdosen genauso? Danke schonmal an die Comunity.
wenn der Kabelanschluß mit im Mietvertrag enthalten ist, so würde ich auf einen Mietmangel tippen, ist der Kabelanschluß nicht im Mietvertrag aufgeführt wird die Reparatur wohl zu Ihren lasten gehen.