Berthelstal 20.11.2009 12:32
Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei wegen Einbruchsdiebstahl. Hier ist ist nicht der geeignete Ort dazu.
HH77 20.11.2009 17:27
Das mit der anzeige habe ich mir ja auch schon überlegt. Trotzdem wüßte ich gerne wie es rechtlich ist, wenn der Vermieter bzw. die Handwerker im Auftrag des Vermieters so nachlässig handeln und alles offen stehen lassen. Hat der Vermieter das Recht mein Ateil ohne meine Kenntnis zu öffnen und falls ja welche Verpflichtungen hat er dann? Rein Versicherungstechnisch wäre es gut das zu wissen. Die Anzeige bei der Polizei wegen Einbruchs macht ja nur Sinn, wenn es eine nicht dem Vermieter erlaubte Handlung war.
edy 21.11.2009 11:10
Hallo HH77,
Ich bin zwar auch kein Jurist,sehe die
Sache aber so:
Wer das Vorhängeschloss gewaltsam ge-
öffnet hat beging eine Straftat,das kann
die Polizei vielleicht bestätigen?
Der VM hätte darauf hinweisen müssen das
Arbeiten vorgenommen werden und du
Gegenstände evtl.woanders unterbringen
könntest.
Eine Fahrradrechnung muss nicht unbedingt
vorliegen ( kann ja auch ein Geschenk usw.
sein.)
Aber vielleicht kann der Fahrradhändler die Rechnung aus seinen Unterlagen kopieren ( müßte er doch 7 Jahre aufbewahren ) ?
lg
edy