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kurai hat diese Frage gestellt
Hallo Leute !

Ich habe mit meinem Ex für 5 Monate in einer gemeinsamen Wohnung gewohnt. Bei Einzug war diese zum Teil tapeziert, aber alles war weiß gestrichen, wenn auch sehr schlampig.
Nun ziehen wir aus und die Nachmieter wollen die Farbe im Wohnzimmer (braun) übernehmen aber nicht im Schlafzimmer. Im Schlafzimmer haben wir eine Wand m it weinroter Tapete tapeziert, die vorher untapeziert war.

Beim Ablösen dieser Tapete geht nun in großen Flächen der Verüutz mit ab (hauchdünner Gipsputz würde ich sagen) ....Was sollen wir tun ? Müssen wir die Wand nun auch noch tapezieren, oder verputzen ? Oder ist das Vermietersache ?
Das Haus ist 2000 gebaut, und weist generell große Schäden auf, wir mussten zB schon beim Einzug einige Teile neu Verputzen da große Risse und Unebenheiten im Mauerwerk waren, das haben wir fotografiert.

Was tun ?
Stichwörter: tapete

5 Kommentare zu „Renovierung bei Auszug ?”

Ghostraider Experte!

Da müssen Sie egal ob nicht tapeziert war oder die Schönheitsreparaturklausel nicht greift oder ungültig ist leider neu tapezieren.

Bei grellen Farben besteht eine Rückbaupflicht.
Entfernen Sie die Tapete und kleben Raufaser und schon ist es gut.
Das Verputzen, da kommt es darauf an ob Sie beim Ablösen der Tapeten den Putz mit dem Spachtel beschädigt haben oder der Putz mit der Tapete runterkam.
Wenn beim Ablösen der Putz runter kam sind Sie in der Pflicht ansonsten der Vermieter.
Hier würde ich dies dem Vermieter zeigen sowie die Fotos hinlegen und vernünftig mit Ihm Reden, vielleicht gibt es eine gütige Einigung.

Gruß
ghost

kurai

der gipsputz klebt an der tapete, großflächig. ich habe mit der spachtel nichts beschädigt.
das ärgert mich jetzt sehr, dass wir neu tapezieren müssen !

Ghostraider Experte!

Da hilft kein Ärger, so sagt es das Gesetz, das bei grellen Farben wie z.Bsp. Rot, Gelb,dunkel sowie Giftgrün, Schwarz, Lila und einige mehr, der Vermieter einen Anspruch auf neutrale Farben hat und der Mieter diesen Zustand herstellen muss.

Ein Richter würde da sagen, " Selbst Schuld, es gibt auch schöne neutrale Farben und Sie können so etwas nicht einen anderen zumuten."

Gruß
ghost

kurai

ja, dafür habe ich natürlich vollstes verständnis, ich hatte nur gehofft dass wir die wand eben "nur" weiß streichen müssen, und nun nicht auch noch verputzen und tapezieren. es ärgert mich ja auch nicht weil das gesetz so ist, sonder eher die privaten hintergründe, dass mein ex-freund nun über alle berge ist und weit weg wohnt, und sich somit nicht mehr für verantwortlich hält. und da mein vater handwerker ist, geht er davon aus, dass dieser die arbeiten übernehmen soll. ich werde ihm wahrscheinlich einen betrag berechnen.

Ghostraider Experte!

Liebe kurai,
sicher ist das alles ärgerlich, auch die Private Seite, nur, wollten Sie zwar die Tapeten entfernen, da Sie ja wissen das dies nicht so bleiben konnte und dann dem Vermieter eine schadhafte Wand hinterlassen?
Was glauben Sie was der Ihnen bildlich gesprochen Ohrfeigen gegeben hätte :-) ))

Da hätten Sie eine teure Handwerkerrechnung bekommen, da Sie dem Vermieter einen Schaden zugefügt hätten.
Es ist leicht da ein paar Spuren reinzukratzen, damit es aussieht als wenn jemand mit dem Spachtel da gewirkt hätte.
Ich bin zwar 45 Jahre aus dem Handwerk raus aber ich kenne die Tricks um an andere Leute Geld zukommen. :-) )))

Manche Vermieter sind dreimal chemisch gereinigt und Luftgetrocknet (so wie ich auch) daher sollte man in manchen Dingen vorsichtig sein und alles beachten was zu beachten gibt.

Gruß
ghost

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